ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeines
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von uns schriftlich anerkannt sind. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von uns abgegebene Angebote sind stets freibleibend. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung, andernfalls gelten diese nicht als vereinbart.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers, demnach Rehlingen-Siersburg.
Lieferungen
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Rehlingen-Siersburg oder direkt vom Hersteller bzw. Lieferanten. Die Versandkosten trägt der Käufer.
Technisch bedingt kann es bei Druckaufträgen und anderen Personalisierungsaufträgen zu einer max.10%igen Über- bzw. Unterlieferung kommen
Mängelrügen
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung für erkennbare Mängel. Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge sind wir zur Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwertes verpflichtet. Ansprüche auf Wandlung oder Schadensersatz, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung auf gelieferte Ware umfasst Mängel, welche nachweislich auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Verarbeitung beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung, Veränderung des gelieferten Gegenstandes oder natürlichen Verschleiß entstanden sind. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Schriftlich genehmigte Rücksendungen haben auf Kosten des Rücksenders zu erfolgen. sofern Fremdleistungen seitens Rehlinger Werbung in Anspruch genommen werden müssen, so gelten gleichfalls Lieferungsbedingungen des Vorlieferanten.
Zahlung
Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf auflaufenden Verzugszinsen verwendet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelchen
von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrage unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen unser Eigentum. Es gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Voraussetzung weiterzuveräußern, dass er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an uns abtritt. Diese Abtretung gilt schon jetzt als von uns angenommen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder Verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterverarbeitete Waren.
Eigentum, Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Rehlingen - Siersburg. Als Gerichtsstand wird auch für Wechsel- und Scheckklagen ausdrücklich Saarlouis vereinbart.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Handel und Gewerbe.
Alle Preise verstehen in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.